Prüfung ortsfester & ortsveränderlicher Anlagen BGV A3
- den Widerstand des Schutzleiters.
- den Widerstand der Isolation.

- den Schutzleiter- bzw. Differenzstrom.
- Sichtprüfung auf äußere Mängel
- weiterhin Prüfung des Zustandes der Zugentlastung, den Biegeschutz und die Anschlussleitung
- optische Kontrolle und mechanische Beanspruchung

Im gewerblichen und privaten Bereich sollten ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre einer Prüfung unterzogen werden